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Rechtliches

Reisebedingungen PADEL53 Cup

der BALLERS53 GmbH, Bonn, für Reisen zum PADEL53 Cup

Kurz und klar: Du buchst als Paar, Spieler:in 1 ist Vertragspartner:in. Du zahlst 20 % an, den Rest 6 Wochen vor der Reise. Absagen kannst du jederzeit — je später, desto höher die Entschädigung (Staffel in § 9). Statt abzusagen kannst du eine Ersatzperson schicken, auch eine:n neue:n Partner:in (§ 10). Kommen weniger als 16 Paare zusammen, sagen wir spätestens 42 Tage vorher ab und du bekommst alles zurück (§ 11). Rechtlich verbindlich ist der folgende Text.

Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Pauschalreisevertrags, den du mit der BALLERS53 GmbH über eine Reise zum PADEL53 Cup schließt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB und der Artikel 250 bis 252 EGBGB und füllen sie aus. Bitte lies sie vor der Buchung sorgfältig.

§ 1 Geltungsbereich, Veranstalter, Begriffe

(1) Veranstalter und Vertragspartner ist die BALLERS53 GmbH, Röttgener Straße 192, 53127 Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 30717, vertreten durch die Geschäftsführer Francisco Javier Lahora Chulian und Frederic Groß (nachfolgend „BALLERS53“, „wir“). BALLERS53 ist Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB und Mitglied im Deutschen Reiseverband e.V. (DRV).

(2) Diese Reisebedingungen gelten für alle Reisen zum PADEL53 Cup, die über padel.ballers53.com gebucht werden. PADEL53 ist eine Marke der BALLERS53 GmbH. Die Allgemeinen Reisebedingungen auf ballers53.com (für Vereinsreisen zum BALLERS CUP) gelten für den PADEL53 Cup nicht.

(3) Begriffe: Besteller:in ist Spieler:in 1, die oder der die Buchung vornimmt und alleinige:r Vertragspartner:in von BALLERS53 ist. Reisende sind alle in der Buchung genannten Personen: Besteller:in, Spieler:in 2 und bis zu vier Begleitpersonen. Paar sind Spieler:in 1 und Spieler:in 2. Reisebeginn ist der Anreisetag laut Buchungsbestätigung. Turnierleitung sind die von BALLERS53 vor Ort eingesetzten Verantwortlichen für den Turnierbetrieb.

(4) Die Turnierordnung in der bei Vertragsschluss veröffentlichten Fassung ist Bestandteil des Vertrags (§ 14).

§ 2 Leistungen

(1) Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus der Ausschreibung des gebuchten Termins auf padel.ballers53.com, den vorvertraglichen Informationen und der Buchungsbestätigung.

(2) Zum Leistungsumfang gehören für alle Reisenden: vier Übernachtungen im Hotel Don Angel (3 Sterne), Carrer del Pla de la Torre 14, 08398 Santa Susanna (Barcelona), Spanien, im Doppelzimmer oder gegen Zuschlag im Einzelzimmer, jeweils mit Frühstück; der Sammeltransfer vom Flughafen Barcelona (BCN) oder vom Flughafen Girona (GRO) zum Hotel am Anreisetag und zurück am Abreisetag zu festen Zeiten; die Players Night mit DJ und die Teilnahme an der Siegerehrung. Spieler:innen erhalten zusätzlich die Turnierteilnahme auf den fünf Padel-Plätzen direkt am Hotel (einschließlich Bällen und Turnierorganisation), das Welcome-Kit und die Chance auf die ausgeschriebenen Preise.

(3) Nicht im Reisepreis enthalten sind insbesondere: die An- und Abreise bis zum bzw. ab dem Flughafen Barcelona oder Girona (Flüge), Mahlzeiten und Getränke außer dem Frühstück, die katalanische Touristensteuer (wird vor Ort vom Hotel erhoben), Transfers außerhalb der festen Sammeltransferzeiten, Schläger und persönliche Ausrüstung, Reiseversicherungen sowie persönliche Ausgaben.

(4) Die Zimmer teilt das Hotel zu. Im Doppelzimmer wohnen die beiden Personen, die du in der Buchung dafür angibst. Wünsche (z. B. zwei getrennte Betten (Twin) oder Doppelbett, Nachbarzimmer) gibst du bei der Buchung im Hinweis zum Zimmer an; das gilt auch für Paare, die sich über die Partnerbörse gefunden haben. Wir geben die Wünsche an das Hotel weiter und erfüllen sie nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn wir einen Wunsch ausdrücklich bestätigen.

(5) Spielpläne, Spielformat, Spielzeiten, Plätze, Gruppeneinteilungen und die Zusammensetzung der Kategorien legt die Turnierleitung nach der Turnierordnung fest; sie können vor und während des Turniers angepasst werden, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb erforderlich ist. Einen Anspruch auf bestimmte Spielzeiten, Plätze oder Gegner gibt es nicht. Jedes Paar bestreitet mindestens zwei Spiele; spielt es in einer Gruppe mit vier Paaren, mindestens vier Spiele.

§ 3 Buchung und Vertragsschluss

(1) Gebucht wird online unter padel.ballers53.com/buchen, immer als Paar. Vor Abgabe deiner Buchung zeigen wir dir das Formblatt zur Unterrichtung über Pauschalreisen, die vorvertraglichen Informationen, diese Reisebedingungen und die Datenschutzerklärung. Bis zum Absenden kannst du alle Eingaben über „Zurück“ prüfen und korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ gibst du als Besteller:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Pauschalreisevertrags ab. Wir nehmen dein Angebot an, indem die Website die Buchung unmittelbar danach als gebucht bestätigt. Damit ist der Vertrag geschlossen und die Plätze sind für dich reserviert. Kann die Buchung nicht angenommen werden (etwa weil keine Plätze mehr frei sind oder sich der Preis geändert hat), zeigt die Website das an; ein Vertrag kommt dann nicht zustande.

(3) Unverzüglich nach Vertragsschluss erhältst du die Buchungsbestätigung (Reisebestätigung) mit allen wesentlichen Angaben und den Sicherungsschein per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger. Den Vertragstext speichern wir; du findest Buchung, Bestätigung und Belege jederzeit in deinem Kundenbereich „Mein PADEL53“.

(4) Gebucht werden kann bis zum Buchungsschluss, in der Regel 14 Tage vor Reisebeginn. Der Buchungsschluss steht beim jeweiligen Termin.

(5) Ein Widerrufsrecht besteht bei online geschlossenen Pauschalreiseverträgen nicht (§ 312 Abs. 7 BGB). Du kannst aber jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten (§ 9).

§ 4 Anmeldung als Paar, Besteller-Modell, Begleitpersonen

(1) Die Besteller:in bucht für sich, für Spieler:in 2 und für bis zu vier Begleitpersonen. Vertragspartner:in von BALLERS53 ist allein die Besteller:in; sie oder er schuldet den gesamten Reisepreis der Buchung. Die übrigen Reisenden haben aus dem Vertrag eigene Rechte als Reisende, insbesondere bei Reisemängeln; zur Zahlung sind sie uns gegenüber nicht verpflichtet.

(2) Die Besteller:in versichert, dass sie oder er von den mitgebuchten Personen zur Buchung berechtigt ist und deren Angaben mit ihrem Einverständnis macht. Sie oder er gibt das Formblatt, die vorvertraglichen Informationen, diese Reisebedingungen und die Datenschutzerklärung an die Mitreisenden weiter. Wir informieren Spieler:in 2 zusätzlich selbst.

(3) Spieler:in 2 erhält nach der Buchung eine Einladung per E-Mail, bestätigt darüber die Teilnahme und ergänzt die eigenen Angaben. Die Bestätigung ist nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss. Lehnt Spieler:in 2 die Teilnahme ab oder bestätigt sie bis 14 Tage vor Reisebeginn nicht, melden wir uns bei der Besteller:in; dann kann eine Ersatzperson benannt werden (§ 10) oder es gilt § 9.

(4) Spieler:innen müssen bei Reisebeginn mindestens 18 Jahre alt sein. Für Begleitpersonen gibt es keine Altersgrenze. Minderjährige reisen nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder mit deren schriftlicher Zustimmung und einer volljährigen Begleitperson; die Aufsicht liegt während der gesamten Reise bei den Sorgeberechtigten bzw. der von ihnen bestimmten Begleitperson.

(5) Einzelpersonen können nicht als Spieler:in buchen. Die Partnerbörse auf padel.ballers53.com/partner ist ein kostenloser Service, über den sich Spieler:innen ohne Partner:in finden können. Sie ist nicht Teil des Reisevertrags; einen Anspruch auf Vermittlung gibt es nicht.

§ 5 Reisepreis, Early Bird und Aktionen

(1) Der Reisepreis gilt pro Person und umfasst die Leistungen nach § 2. Er beträgt für Spieler:innen 799 € und für Begleitpersonen 699 €; der Zuschlag für ein Einzelzimmer beträgt 120 € pro Person. Maßgeblich ist der Gesamtpreis, der dir unmittelbar vor dem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ angezeigt wird.

(2) Bei Buchungen bis einschließlich 31. Dezember 2026 gilt ein Frühbucherrabatt (Early Bird) von 100 € pro Person. Zeitlich begrenzte Aktionen (Black Friday vom 27. bis 30. November 2026, Weihnachten vom 24. bis 26. Dezember 2026) gewähren einen zusätzlichen Rabatt nach der jeweiligen Aktionsbeschreibung. Gutschein- und Partnercodes werden bei der Buchung eingegeben. Ob und wie Rabatte kombinierbar sind, ergibt sich aus der Aktionsbeschreibung und dem bei der Buchung angezeigten Preis.

(3) Rabatte gelten nur für Buchungen im jeweiligen Aktionszeitraum. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits gebuchte Reisen und eine Auszahlung in Geld sind ausgeschlossen. Benennst du eine Ersatzperson (§ 10), bleibt der vereinbarte Preis bestehen.

(4) Auf die Reiseleistungen wird die Sonderregelung für Reiseleistungen nach § 25 UStG angewendet. Ein gesonderter Umsatzsteuerausweis erfolgt nicht.

§ 6 Zahlung, Fälligkeit, Insolvenzabsicherung

(1) Zahlungen auf den Reisepreis fordern wir erst, nachdem du den Sicherungsschein nach § 651r Abs. 4 BGB erhalten hast. Kundengeldabsicherer ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon +49 611 533-5859, www.reiseschaden.ruv.de (Sicherungsschein-Nr. 170 90 101126196).

(2) Nach Vertragsschluss erhältst du per E-Mail eine Rechnung mit Zahlungsplan. Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtpreises und ist zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig, in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum.

(3) Die Restzahlung (80 % des Gesamtpreises) ist ohne weitere Aufforderung 6 Wochen (42 Tage) vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt steht fest, dass die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt wird (§ 11).

(4) Buchst du 8 Wochen (56 Tage) oder weniger vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis auf einmal fällig, zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum, spätestens jedoch 7 Tage vor Reisebeginn.

(5) Bezahlt wird per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungs- bzw. Buchungsnummer. Weitere Zahlarten nennen wir gegebenenfalls in der Rechnung.

(6) Leistest du die Anzahlung oder die Restzahlung trotz Fälligkeit nicht, erinnern wir dich und setzen dir eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen. Zahlst du auch dann nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach § 9 verlangen, es sei denn, es liegt bereits ein erheblicher Reisemangel vor oder du hast ein Recht zur Zurückbehaltung.

(7) Die Reiseunterlagen (Transferzeiten, Kontakt vor Ort, Spielplan-Link) stellen wir nach vollständigem Zahlungseingang, frühestens etwa 14 Tage vor Reisebeginn, in „Mein PADEL53“ bereit und kündigen sie per E-Mail an.

§ 7 Leistungsänderungen durch BALLERS53

(1) Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind uns gestattet, wenn sie unerheblich sind, nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Wir informieren dich darüber unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise.

(2) Unerheblich sind in der Regel Anpassungen von Spielplan, Spielformat, Spielzeiten und Plätzen, die Änderung der Transferzeiten um bis zu drei Stunden, die Zusammenlegung von Kategorien nach § 12 Abs. 3 sowie die Verlegung von Programmpunkten innerhalb der Reise.

(3) Ist eine Änderung erheblich oder können wir eine besondere Vorgabe, die Vertragsinhalt geworden ist, nicht erfüllen, kannst du innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist die Änderung annehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise (z. B. einem anderen PADEL53-Termin) verlangen. Äußerst du dich nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin.

(4) Fallen einzelne Spiele oder Programmpunkte wegen Wetter oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Gründen aus, verfährt die Turnierleitung nach der Turnierordnung. Deine gesetzlichen Rechte bei Reisemängeln bleiben unberührt.

§ 8 Preisänderung

(1) Wir können den vereinbarten Reisepreis erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss die Kosten der Personenbeförderung (Sammeltransfer) aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder die Steuern und sonstigen Abgaben auf vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Aufenthaltsabgaben, die nach dem Vertrag im Preis enthalten sind) erhöhen und sich dies unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Die Erhöhung berechnen wir anteilig je Person.

(2) Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn wir dich auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über sie und ihre Gründe unterrichten, die Berechnung mitteilen und die Mitteilung dir spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn zugeht.

(3) Übersteigt die Erhöhung 8 % des Reisepreises, können wir sie nur als Angebot unterbreiten; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) Du kannst eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Absatz 1 genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern. Zu viel Gezahltes erstatten wir; die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben dürfen wir abziehen und weisen sie auf Verlangen nach.

§ 9 Rücktritt durch dich, Entschädigung

(1) Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, für die ganze Buchung oder für einzelne Reisende. Bitte erkläre den Rücktritt in Textform, am besten per E-Mail an . Maßgeblich ist der Zugang bei uns.

(2) Trittst du zurück oder trittst du die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis für die betroffenen Personen. Wir können stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums bis zum Reisebeginn, der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des gewöhnlich möglichen anderweitigen Verkaufs der Plätze wie folgt pauschaliert (Prozentsätze bezogen auf den vereinbarten Reisepreis der zurücktretenden Person einschließlich Einzelzimmerzuschlag):

Zugang deiner RücktrittserklärungEntschädigung je zurücktretender Person
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn10 % des Reisepreises
vom 89. bis zum 60. Tag vor Reisebeginn25 % des Reisepreises
vom 59. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn40 % des Reisepreises
vom 41. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn70 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt90 % des Reisepreises

(3) Dir bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die Pauschale. Auf Verlangen begründen wir die Höhe der Entschädigung. Statt der Pauschale können wir eine konkret berechnete Entschädigung verlangen; dann berücksichtigen wir ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung.

(4) Tritt nur eine Person des Paares zurück, kann die Besteller:in eine Ersatzperson benennen (§ 10). Andernfalls gilt für die zurücktretende Person die Staffel nach Absatz 2; die andere Person des Paares bleibt gebucht. Sie kann über die Partnerbörse oder mit Unterstützung der Turnierleitung eine:n neue:n Partner:in finden, als nicht spielende Person mitreisen (der Reisepreis ändert sich dadurch nicht) oder ebenfalls zurücktreten. Wohnt die verbleibende Person dadurch allein im Doppelzimmer, berechnen wir keinen Einzelzimmerzuschlag.

(5) Du kannst ohne Entschädigung zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB). Wir erstatten dann alle Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

(6) Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung (§ 21). Krankheit oder Verletzung vor der Reise sind kein Grund für einen entschädigungsfreien Rücktritt.

(7) Möchtest du auf einen anderen PADEL53-Termin umbuchen, ist das bis zum 60. Tag vor Reisebeginn ohne Entgelt möglich, soweit auf dem neuen Termin Plätze frei sind; es gilt der Preis des neuen Termins am Tag der Umbuchung. Danach ist eine Umbuchung nur durch Rücktritt nach Absatz 2 und Neubuchung möglich.

§ 10 Ersatzperson und Partnertausch (§ 651e BGB)

(1) Bis zum Reisebeginn kann die Besteller:in auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt einer gebuchten Person eine andere Person in den Vertrag eintritt. Das gilt für jede:n Reisende:n, auch für Spieler:in 2 („Partnertausch“) und für die Besteller:in selbst. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

(2) Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt, insbesondere wenn sie als Spieler:in bei Reisebeginn nicht volljährig ist oder nicht in die gebuchte Kategorie passt (z. B. Mixed: eine Frau und ein Mann; Damen: zwei Frauen). Passt die Ersatzperson nur in eine andere Kategorie, versuchen wir, das Paar umzumelden.

(3) Für den Eintritt berechnen wir kein Bearbeitungsentgelt. Entstehen uns durch den Eintritt tatsächlich Mehrkosten (z. B. für eine kostenpflichtige Namensänderung beim Hotel), können wir diese verlangen; sie müssen angemessen sein, und wir weisen sie auf Verlangen nach. Die bisherige und die eintretende Person haften für den Reisepreis und die Mehrkosten als Gesamtschuldner.

(4) Für einen Wechsel nach Turnierbeginn gilt die Turnierordnung.

§ 11 Rücktritt durch BALLERS53 wegen zu geringer Teilnehmerzahl

(1) Die Mindestteilnehmerzahl je Termin beträgt 16 Paare (32 Spieler:innen). Wird sie nicht erreicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl und die Frist stehen auch in den vorvertraglichen Informationen und in der Buchungsbestätigung.

(2) Der Rücktritt muss dir spätestens 42 Tage vor Reisebeginn zugehen. Zeichnet sich früher ab, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, informieren wir dich unverzüglich.

(3) Treten wir zurück, erstatten wir alle Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt. Gern bieten wir dir die Umbuchung auf einen anderen Termin an; du musst sie nicht annehmen.

(4) Wir können außerdem vor Reisebeginn zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind; wir erklären den Rücktritt dann unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund und erstatten alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.

§ 12 Kategorien, Mindestpaare je Kategorie, Zusammenlegung

(1) Gespielt wird in den Kategorien Herren, Damen und Mixed, je Termin in der Leistungsstufe Open oder Hobby oder in beiden. Welche Kategorien und Stufen ein Termin anbietet, steht in seiner Ausschreibung. Du stufst dich bei der Buchung selbst ein; die Turnierleitung kann nach der Turnierordnung umstufen.

(2) Eine Kategorie wird eigenständig gewertet, wenn mindestens 6 Paare gemeldet sind. Je Kategorie spielen höchstens 16 Paare.

(3) Hat eine Kategorie weniger als 6 Paare, legt die Turnierleitung sie nach den Regeln der Turnierordnung mit einer passenden Kategorie zusammen (zuerst Open und Hobby derselben Kategorie, dann Damen mit Mixed). Die Entscheidung teilen wir den betroffenen Paaren spätestens 42 Tage vor Reisebeginn mit, bei späterer Buchung mit der Buchungsbestätigung. Wird deine Kategorie zu diesem Zeitpunkt zusammengelegt, kannst du innerhalb von 7 Tagen nach unserer Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

(4) Ergeben sich nach dieser Mitteilung durch Absagen oder späte Buchungen Verschiebungen, kann die Turnierleitung Kategorien und Gruppen bis zur Auslosung erneut anpassen. Das ist eine unerhebliche Änderung im Sinne des § 7 Abs. 2.

(5) Lässt sich eine Kategorie auch durch Zusammenlegung nicht sinnvoll bilden, können wir für die betroffenen Paare nach § 11 Abs. 2 und 3 zurücktreten; wir bieten dir dann vorrangig eine Umbuchung an.

§ 13 Preisgeld, Preise und Gutscheine

(1) Die Preise je Termin und Kategorie (Geldpreise, Gutscheine, Sachpreise) stehen in der Ausschreibung des Termins. Sie werden nach der Turnierordnung vergeben; dort sind auch die Bedingungen bei weniger Paaren und bei zusammengelegten Kategorien geregelt.

(2) Geldpreise stehen dem Paar zu und werden zu gleichen Teilen an beide Spieler:innen per Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach dem Turnier ausgezahlt, sobald uns die Bankverbindung vorliegt. Für eine etwaige Versteuerung sind die Empfänger:innen selbst verantwortlich.

(3) Gutscheine werden je Spieler:in ausgestellt. Sie sind innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellung für einen PADEL53 Cup einlösbar, übertragbar, nicht in Geld auszahlbar und nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar. Einzelheiten zur Einlösung regelt die Turnierordnung.

(4) Ein Anspruch auf Preise besteht nur bei Teilnahme nach der Turnierordnung. Bei Disqualifikation oder bewusst falscher Einstufung kann die Turnierleitung Preise aberkennen. Sportliche Entscheidungen der Turnierleitung sind endgültig; deine gesetzlichen Rechte aus dem Reisevertrag bleiben unberührt.

§ 14 Turnierordnung, sportliche Teilnahme, Eigenverantwortung

(1) Die Turnierordnung regelt Kategorien, Einstufung, Modus, Spielformat, Wertung, Pünktlichkeit, Fair Play und Preise. Sie ist Bestandteil des Vertrags in der Fassung, die bei Vertragsschluss veröffentlicht ist. Spätere Änderungen gelten nur, soweit sie sportlich-organisatorische Einzelheiten betreffen und dich nicht unzumutbar benachteiligen.

(2) Die Teilnahme am Turnier und an sportlichen Aktivitäten erfolgt eigenverantwortlich. Du bist selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich für ein mehrtägiges Turnier geeignet zu sein. Die Plätze und Einrichtungen prüfst du vor der Nutzung auf offensichtliche Mängel und nutzt sie bestimmungsgemäß.

(3) Deine Einstufung (Kategorie, Leistungsstufe, Level) gibst du wahrheitsgemäß an. Die Hausordnung des Hotels und die Anweisungen der Turnierleitung sind zu beachten.

(4) Ein Ausschluss vom Turnier nach der Turnierordnung (z. B. wegen grob unsportlichen Verhaltens) beendet nicht automatisch den Reisevertrag; dafür gilt § 15.

§ 15 Kündigung durch BALLERS53 wegen Verhaltens

(1) Wir können den Vertrag ohne Frist kündigen, wenn Reisende die Durchführung der Reise oder des Turniers ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich so vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht bei besonders schwerem Fehlverhalten, insbesondere Gewalt, Bedrohung, Diebstahl, erheblicher Sachbeschädigung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht sowie diskriminierendem, rassistischem oder sexuell übergriffigem Verhalten.

(2) Die Kündigung kann auf einzelne Reisende beschränkt werden. Wir behalten den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen rechnen wir an. Die Kosten der Rückreise trägt die betroffene Person.

§ 16 Mitwirkung, Mängelanzeige, Kontakt vor Ort

(1) Einen Reisemangel zeigst du uns bitte unverzüglich an, vor Ort bei der Turnierleitung oder über die Notrufnummer in den Reiseunterlagen, sonst per E-Mail an . Unterlässt du die Anzeige schuldhaft, kannst du insoweit keine Minderung verlangen, als wir bei rechtzeitiger Anzeige hätten Abhilfe schaffen können; Schadensersatzansprüche können insoweit entfallen.

(2) In den Reiseunterlagen nennen wir eine während der Reise durchgehend erreichbare Kontaktstelle mit Notrufnummer.

(3) Für den Sammeltransfer trägst du deine Flugdaten bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn in „Mein PADEL53“ ein. Verpasst du den Sammeltransfer, weil du andere Flüge gewählt hast oder dein Flug sich verspätet, versuchen wir, dich im nächsten Sammeltransfer mitzunehmen; ist das nicht möglich, trägst du die Kosten einer eigenen Fahrt zum Hotel.

(4) Du wirkst bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mitarbeitende und Crew vor Ort sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

§ 17 Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen Mangels, Beistand

(1) Ist die Reise mangelhaft, kannst du Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Leisten wir innerhalb einer von dir gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, kannst du selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen; einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

(2) Für die Dauer eines Mangels mindert sich der Reisepreis nach § 651m BGB. Daneben kannst du nach § 651n BGB Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel ist von dir verschuldet, von einem unbeteiligten Dritten unvorhersehbar oder unvermeidbar verursacht oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden.

(3) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kannst du den Vertrag nach § 651l BGB kündigen, nachdem eine von dir gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos verstrichen ist (entbehrlich, wenn wir die Abhilfe verweigern oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist).

(4) Können nach Reisebeginn wesentliche Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden, bieten wir ohne Mehrkosten angemessene Ersatzleistungen an. Ist die Rückbeförderung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, tragen wir die Kosten für eine notwendige Beherbergung von höchstens drei Nächten; diese Begrenzung gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, wenn wir mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse informiert wurden.

(5) Bist du während der Reise in Schwierigkeiten, leisten wir unverzüglich angemessenen Beistand nach § 651q BGB, insbesondere mit Informationen zu Gesundheitsdiensten, Behörden und konsularischer Unterstützung. Hast du die Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, können wir die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen.

§ 18 Haftung

(1) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis je Person beschränkt.

(2) Unbeschränkt haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Haftungsbeschränkungen internationaler Übereinkommen, auf die sich ein Leistungserbringer berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

(3) Für Leistungen, die wir ausdrücklich nur als Fremdleistung vermitteln (z. B. Ausflüge, die du vor Ort direkt bei Dritten buchst), haften wir nicht; § 651w BGB bleibt unberührt.

(4) Für Verletzungen beim Spiel, die sich aus dem allgemeinen Sportrisiko ergeben, haften wir nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft.

§ 19 Verjährung

Deine Ansprüche nach den §§ 651i ff. BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

§ 20 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Spanien gehört zur EU und zum Schengen-Raum. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen für die Einreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass; ein Visum ist nicht erforderlich. Besondere gesundheitspolizeiliche Formalitäten bestehen derzeit nicht. Staatsangehörige anderer Staaten erhalten Auskunft beim zuständigen spanischen Konsulat; gegebenenfalls ist ein Visum oder eine Reisegenehmigung erforderlich.

(2) Du bist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Reisedokumente mitzuführen und die Einreisebestimmungen einzuhalten, es sei denn, wir haben dich schuldhaft nicht oder falsch informiert. Bitte beachte auch die Ausweisanforderungen deiner Fluggesellschaft.

(3) Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise findest du beim Auswärtigen Amt unter auswaertiges-amt.de (externe Seite).

§ 21 Versicherungen

Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen dir eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung, eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rücktransport sowie eine Unfallversicherung. Bitte beachte: Der Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung.

§ 22 Live-Spielplan, Foto- und Videoaufnahmen

(1) Spielplan, Ergebnisse und Tabellen veröffentlichen wir während des Turniers auf padel.ballers53.com/live, mit Vorname und erstem Buchstaben des Nachnamens der Spieler:innen. Das gehört zur Durchführung des Turniers; Einzelheiten und Widerspruchsmöglichkeiten stehen in der Datenschutzerklärung.

(2) Während der Veranstaltung fertigen wir und beauftragte Fotograf:innen Foto- und Videoaufnahmen für die Berichterstattung über das Turnier und die Bewerbung künftiger Termine an. Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar im Mittelpunkt stehen, veröffentlichen wir nur mit deiner Einwilligung, die du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kannst.

§ 23 Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, erklären wir in der Datenschutzerklärung. Zur Durchführung der Reise geben wir die erforderlichen Daten an das Hotel und das Transferunternehmen in Spanien weiter.

§ 24 Streitbeilegung, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wende dich bei Problemen gern direkt an uns.

(2) Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Vorschriften des internationalen oder europäischen Rechts entgegenstehen, die für dich günstiger sind.

(3) Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hast du nach Vertragsschluss deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder ist dieser bei Klageerhebung nicht bekannt, ist Bonn Gerichtsstand.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.

BALLERS53 GmbH · Röttgener Straße 192 · 53127 Bonn · Amtsgericht Bonn, HRB 30717 · · +49 228 97168653

Stand: November 2026